Regionalbudget
Rund um das Regionalbudget
Ab dem Jahr 2026 steht eine weitere Fördermöglichkeit für die LEADER-Region Unstrut-Hainich-Kreis bereit – das Regionalbudget. Mit dem Regionalbudget können dem allgemeinen Zweck der Förderung des Förderbereichs 1 der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) entsprechende Kleinprojekte realisiert werden, deren Umsetzung der Regionalen Entwicklungsstrategie (LEADER) dienen.
Es werden voraussichtlich für das Jahr 2026 zusammen mit dem Eigenanteil der RAG
200.000,00 € Fördermittel zur Realisierung von Kleinprojekten zur Verfügung gestellt.
Das Regionalbudget 2026 richtet sich an private Antragsteller (Privatpersonen / Personengesellschaften / Vereine / Unternehmen) sowie kommunale Antragsteller.
Das Förderprogramm zielt auf die Realisierung von Kleinprojekten in der LEADER-Region ab, die eine eigenverantwortliche Entwicklung und Stärkung der regionalen Identität vorantreiben.
Unter Berücksichtigung der Handlungsfelder der Regionalen Entwicklungsstrategie der RAG-UH sollen die ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume gesichert und weiterentwickelt werden.
Nicht förderfähig im Rahmen des Regionalbudgets sind:
- Bau- und Erschließungsvorhaben in Neubau-, Gewerbe- und Industriegebieten,
- der Landankauf,
- Kauf von Tieren,
- Wirtschaftsförderung mit Ausnahme von Kleinstunternehmen der Grundversorgung,
- Planungsarbeiten, die gesetzlich vorgeschrieben sind,
- Leistungen der öffentlichen Verwaltung,
- laufender Betrieb,
- Unterhaltung,
- Ausgaben im Zusammenhang mit Plänen nach dem BauGB,
- einzelbetriebliche Beratung,
- Personal- und Sachkosten für die Durchführung eines Regionalmanagements,
- Personalleistungen,
- gebrauchte Gegenstände.
Projektaufruf Projekte Regionalbudget 2026
Es können nur Maßnahmen mit zuwendungsfähigen Gesamtausgaben von min. 3.000,00 € und max. 20.000,00 € gefördert werden.
Der Fördersatz beträgt 80%. Von der Förderung ausgeschlossen sind bauliche Maßnahmen (Ausnahmen: erforderliche Gründungen im Zusammenhang mit der Aufstellung von Mobiliar oder Ausstattungsgegenständen), Konzepte und Studien, Personal-, Honorar-, Betriebs- und Veranstaltungskosten.
Mit der Maßnahmenumsetzung darf erst begonnen werden, wenn ein privatrechtlicher Vertrag mit der RAG Unstrut-Hainich e.V. zum Projekt abgeschlossen wurde.
Ein vorheriger Maßnahmenbeginn ist nicht zulässig. Die Umsetzung Ihrer Projekte muss bis zum 30.09.2026 erfolgen.
Die Veröffentlichung des Projektaufrufs erfolgt unter Vorbehalt der Bereitstellung der Mittel durch den Freistaat Thüringen.
Ihre vollständigen Antragsunterlagen senden Sie bitte bis zum 31.03.2026 an:
Regionale Aktionsgruppe Unstrut-Hainich e.V.
Dammstr. 22
99998 Körner
Eine vorherige Kontaktaufnahme mit den Regionalmanagement ist gewünscht.
Sandra Kuhrmann
Tel.: 0163/5055202
mail@leaderunstruthainich.de
Danach erfolgt die Votierung der Anträge durch das hierfür vorgesehene Auswahlgremium,
Die Bewertung der Projekte wird auf Grundlage der Projektbewertungsmatrix für das Regionalbudget vorgenommen.
Alle erforderlichen Formulare sowie eine Checkliste finden Sie nachfolgend.
Checkliste für Antragsteller, Projektbewertungsmatrix, Angebotsübersicht
Wenn Sie beabsichtigen, einen Förderantrag für das Regionalbudget bei der RAG Unstrut-Hainich e.V. Mittelthüringen e.V. einzureichen, dann verwenden Sie bitte die nachstehende Checkliste für die Zusammenstellung ihrer Unterlagen.
Die Projekte werden anhand einer Bewertungsmatrix durch das Auswahlgremium votiert. Die Matrix orientiert sich an den Inhalten der Regionalen Entwicklungsstrategie 2023 bis 2027ff.
Die Vorlage für die Angebotsübersicht (für private Antragsteller) soll Ihnen den erforderlichen Angebotsvergleich erleichtern.
De-minimis
Alle erforderlichen aktuellen Unterlagen zu De-minimis-Beihilfen finden Sie auf der Internetseite des Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum.
Hier sind zu finden:
- De-minimis-Erläuterungen
- Agrar-De-minimis-Erläuterungen
- De-minimis-Erklärung