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Die RAG U-H informiert - Antragsfrist 31.10.2012

Nachricht, veröffentlicht am 10.09.2012 von Regionale Aktionsgruppe Unstrut-Hainich e.V.

Vorstellung Förderrichtlinie Dorferneuerung

Dorferneuerung Gemeinde Weinbergen OT Bollstedt_Haus der Vereine nachher.jpg
Dorferneuerung Gemeinde Weinbergen OT Bollstedt_Haus der Vereine nachher.jpg
Dorferneurung privat
Dorferneurung privat
Dorferneurung kommunal
Dorferneurung kommunal

Seit die Geschäftsstelle der Regionalen Aktionsgruppe Unstrut - Hainich e. V. (RAG) in 2007 die Arbeit aufgenommen hat, konnten bereits zahlreiche Projekte umgesetzt werden. Vorrangig wurden Projekte in den Förderbereichen Ländliche Infrastruktur (Wegebau), Revitalisierung von Brachflächen sowie Dorferneuerung realisiert.
Im Rahmen der Förderrichtlinie Dorferneuerung werden u.a. Anträge mit dem Ziel der Erhaltung und Gestaltung ländlicher Bausubstanzen mit ortsbildprägendem Charakter bezuschusst, das heißt, dass Gebäude mit baulichen Mängeln, wie z.B. Dach, Giebel, Türen, Tore, Fenster, Fassaden, Grundmauern, Hofbefestigungen u.v.m. beseitigt werden können. Antragsberechtigt sind die Eigentümer der zu sanierenden Objekte, welche Gemeinden, natürliche Personen und Personengesellschaften sowie juristische Personen des privaten Rechts sein können. Die Förderung beträgt bei Gemeinden bis zu 65 % und bei privaten Antragstellern bis zu 35 % der förderfähigen Ausgaben.
Damit die erfolgreiche Projektförderung im Förderbereich Dorferneuerung auch im Jahr 2013 fortgesetzt werden kann, ist es wichtig, sich rechtzeitig über die Projektvorbereitung, Verfahrenweisen und Antragstellung verbunden mit den jeweiligen Fristen zu informieren. Für die Dorferneuerung, welche über LEADER finanziert wird, liegt das Budget des Unstrut - Hainich - Kreises in den Händen der RAG U - H e.V. und die Antragfrist 31.10.2012 gilt es, zu beachten. Bei Fragen hinsichtlich einer möglichen Projektförderung (Vorbereitung, Antragstellung, Antragsverfahren, Fristen, Erhalt Zuwendungsbescheide) steht das LEADER - Management gern zur Verfügung - weitere Informationen unter www.leader-rag-uh.de

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